Scheidungskind Immobilie – getrennte Paare bedanken sich bei mir.

Warum ist der Wert des Hauses bei einer Scheidung so umstritten?

Die Interessen sind gegenläufig. Wer das Haus behält, wünscht sich einen niedrigen Wert, weil die Auszahlung dann geringer ausfällt. Wer ausbezahlt wird, wünscht sich einen hohen Wert.

Holt jeder für sich eine eigene Bewertung ein, liegen am Ende oft zwei verschiedene Zahlen auf dem Tisch. Das Misstrauen ist damit nicht ausgeräumt, sondern verdoppelt.

Für Betroffene ist das schwer zu durchschauen. Sie glauben, es gehe nur um den richtigen Betrag. Tatsächlich geht es genauso darum, ob beide dem Weg zu diesem Betrag vertrauen.

Wie läuft eine Bewertung ab, der beide Seiten vertrauen können?

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger bin ich zur Unparteilichkeit verpflichtet. In einer Trennung müssen beide das aber auch selbst nachvollziehen können.

Deshalb verläuft die Kommunikation während des gesamten Auftrags vollständig transparent und ausschließlich schriftlich. Beide Seiten erhalten dieselben Informationen, keine erfährt mehr als die andere. Ich bekomme ein Mail von lediglich einer Seite und antworte darauf mit der anderen Seite in CC, sodass jeder immer den gleichen Wissensstand hat.

Weitere Detailmaßnahmen sind Teil meiner Erfahrung und Leistung und gebe ich hier nicht bekannt.

Den Wert ermittle ich nach den Verfahren, die das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) auch für Gerichtsgutachten vorsieht. Ermittelt wird der Verkehrswert (der Preis, der für das Haus bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre). Jeder Rechenschritt ist offengelegt und für beide nachvollziehbar.

Viele Paare bedanken sich im Nachhinein bei mir. Der Grund: Für keinen von beiden stellte sich mehr die Frage, ob parteiisch gerechnet worden sein könnte und keiner kann sich darauf berufen mit der Bewertung nicht einverstanden gewesen zu sein.

Haus bei Scheidung auszahlen: Was bedeutet das für Sie?

Der Wert des Hauses ist die Grundlage für die Auszahlung (im Rechtsdeutsch: Ausgleichszahlung). Wie hoch der Betrag am Ende ausfällt, hängt aber auch von anderen Punkten ab, etwa von offenen Krediten. Das klären Sie mit Ihrer rechtlichen und steuerlichen Beratung.

Eine unabhängige Bewertung, auf die sich beide vorab einigen, kann den Streit über die Zahl beenden, bevor er vor Gericht landet. Für diesen Punkt der Trennung ersparen sich beide dann nicht nur Anwaltskosten, Gerichtskosten und auch erhöhte Kosten für einen dann vom Gericht bestellten Sachverständigen mit Verrechnung nach Gebührenanspruchsgesetz (GebAG), sondern auch viel Nerven und Stress.

Wenn Ihnen die Situation bekannt vorkommt und Sie in dieser stressigen Lebensphase zumindest bei diesem Thema Ruhe bewahren wollen können, dann nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.