Wenn der Immobilienwert entscheidend ist, brauchen Sie kein Bauchgefühl, sondern belastbare Zahlen!

Für Situationen, in denen der Wert einer Immobilie nicht geschätzt, sondern verlässlich beurteilt werden muss.

(Gutachten mit Rundsiegel
und USt.-Rechnung)

(Bewertungen mit Firmenstempel
ohne USt.-Rechnung)

Mit mir gewinnen Sie!

Meine Immobiliengutachten lassen keine Fragen offen.

Fundiert bewertet

20 Jahre Erfahrung als Sachverständiger und über 2.500 erstellte Gutachten, davon mehr als 400 für Gerichte.

Probleme im Keim ersticken

Ich greife potentiellen Fragen schon im Gutachten vor.

Das können Sie von mir erwarten

Bewertungen

Sie brauchen Klarheit zu einem Immobilienwert?

Wenn der Liegenschaftswert für ein Mandat oder Verfahren ausschlaggebend ist, brauchen Sie eine Wertermittlung, die einer Überprüfung standhält, gegenüber Gericht, Finanzverwaltung, Bank oder Gegenseite. Ob Wohnung, Haus, Grundstück, Zinshaus oder Gewerbeobjekt: Der Verkehrswert wird nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM B 1802-1:2022 nachvollziehbar aus Objekt, Lage, Zustand, Nutzung und Marktdaten abgeleitet, je nach Sachverhalt im Vergleichswert-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Immobiliengutachten für Verlassenschafts- und Aufteilungsverfahren, Finanzierungszwecke und im gerichtlichen Auftrag. Sie erhalten eine Grundlage, deren Ansätze für Mandantschaft, Gericht und Verfahrensbeteiligte nachvollziehbar bleiben.

Benötigen Sie für ein laufendes Mandat eine gerichtsfeste Verkehrswertermittlung?

Scheidungen

Ihr Klient benötigt ein Gutachten für eine Aufteilung?

Ihr Ziel im Aufteilungsverfahren ist meist eine Einigung, bevor das Gericht einen Sachverständigen bestellt. Dafür braucht es eine Wertermittlung, die beide Seiten akzeptieren können. Wird das Gutachten gemeinsam beauftragt, entsteht zu keiner Partei eine Nähe: Die gesamte Korrespondenz läuft im offenen Verteiler an beide Parteienvertreter, das Honorar wird geteilt und vor Bearbeitungsbeginn beglichen. Die Bewertung erfolgt nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM B 1802-1:2022 und ist in jedem Ansatz nachvollziehbar. Nach meiner Erfahrung führt eine solche gemeinsame Grundlage in vielen Fällen dazu, dass sich die Parteien bereits außergerichtlich über den Wert verständigen und das Verfahren auf die verbleibenden Streitpunkte beschränkt bleibt.

Benötigen Sie für ein anhängiges Mandat eine von beiden Seiten getragene Bewertungsgrundlage? Auf kurze Anfrage erhalten Sie Angebot und Zeitplan.

Nutzwertgutachten

Einzelne Wohnungen verkaufen? Aber richtig!

Ein Nutzwertgutachten schafft die rechtliche Grundlage, wenn ein Gebäude in Wohnungseigentumsobjekte aufgeteilt oder eine bestehende Nutzwertfestsetzung geändert werden soll. Ich ermittle die Nutzwerte nach dem Wohnungseigentumsgesetz nachvollziehbar aus Nutzfläche, Lage und Ausstattung der einzelnen Objekte, für Wohnungen, Geschäftsräume, Stellplätze, Keller- und Gartenflächen gleichermaßen. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Verbücherung im Grundbuch, die Aufteilung der Miteigentumsanteile und eine tragfähige Struktur innerhalb der Eigentümergemeinschaft, auch bei nachträglichen Um- oder Ausbauten. Für Hausverwaltungen, Rechtsanwaltskanzleien und Zinshauseigentümer erstelle ich Immobiliengutachten, die einer grundbücherlichen und rechtlichen Prüfung standhalten.

Benötigen Sie eine verlässliche Grundlage für die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum?

Gutachtenprüfung

Sie haben bereits ein Immobiliengutachten vorliegen?

Wenn ein Immobiliengutachten Grundlage für ein Verfahren, eine Verlassenschaft, eine Finanzierung oder eine rechtliche Entscheidung ist, muss es fachlich nachvollziehbar und schlüssig sein. Ich prüfe bestehende Gutachten systematisch nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM B 1802-1:2022: Bezeichnung und Unterfertigung, methodischer Aufbau, Nachvollziehbarkeit der zugrunde gelegten Daten, gewählte Bewertungsmethode und -ansätze, Abgleich zwischen Plan und tatsächlichem Zustand vor Ort sowie Plausibilität der Schlussfolgerungen. Anwälte, Notare und weitere Verfahrensbeteiligte erhalten dadurch eine klare, dokumentierte fachliche Einschätzung, ob das vorliegende Gutachten als Entscheidungsgrundlage tragfähig ist oder ob einzelne Punkte näher zu hinterfragen sind.

Möchten Sie ein bestehendes Gutachten unabhängig prüfen lassen?

Finanzamtsvorlagen

Immobiliengutachten für Finanzamt und Steuerberatung

Ein Immobiliengutachten für das Finanzamt muss einer Nachprüfung standhalten, etwa bei rückwirkenden Stichtagsbewertungen für die Immobilienertragsteuer oder beim Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer zur Erhöhung der Absetzung für Abnutzung. Genau darauf bin ich spezialisiert: Ich erstelle Gutachten zu historischen Bewertungsstichtagen ebenso wie Nutzungsdauergutachten, methodisch nachvollziehbar und mit der zugrundeliegenden Rechtsgrundlage dokumentiert. In dutzenden abgeschlossenen Bewertungen war dabei bislang keine Erörterung beim Finanzamt erforderlich. Für Steuerberater ist dabei besonders die direkte, unkomplizierte fachliche Abstimmung während der Erstellung wichtig, damit das Gutachten passgenau auf den steuerlichen Sachverhalt zugeschnitten ist.

Benötigen Sie ein Immobiliengutachten für eine Vorlage beim Finanzamt?

Ankaufsüberprüfung

Sie haben Angst „gelegt“ zu werden?

Vor einer Ankaufsentscheidung benötigen Sie häufig rasch eine erste fachliche Einschätzung, ob der angebotene Kaufpreis plausibel ist, noch bevor ein vollständiges Immobiliengutachten beauftragt wird. Auf Grundlage des Exposés und der verfügbaren Unterlagen erstelle ich eine marktbasierte Überschlagsrechnung zum Kaufpreis sowie eine strukturierte Checkliste offener Punkte, die im weiteren Ankaufsprozess mit Makler oder Verkäufer zu klären sind. Für Rechtsanwaltskanzleien, Hausverwaltungen und Unternehmen, die einen Ankauf begleiten oder selbst prüfen, ist diese Einschätzung eine rasche, kostengünstige Grundlage für die nächste Entscheidung, ohne den Aufwand eines vollständigen Immobiliengutachtens.

Benötigen Sie vor einer Ankaufsentscheidung eine rasche fachliche Plausibilitätsprüfung?

Die Ankaufsüberprüfung stellt keine vollständige Verkehrswertermittlung und kein Gutachten dar. Sie basiert ausschließlich auf den vom Kunden übermittelten Unterlagen, insbesondere dem Exposé, und dient als erste marktorientierte Plausibilisierung des angebotenen Kaufpreises. Eine Besichtigung, vollständige Unterlagenprüfung, Bauakteneinsicht oder rechtliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.

Immobiliengutachten von Ihrem Sachverständigen: Christoph Menhofer

In nur 4 Schritten
zu Ihrem Gutachten

Ein präzises Gutachten schafft Klarheit, minimiert Risiken und gibt Ihnen die Grundlage, um Ihre Immobilienentscheidung sicher zu treffen.

Anfrage stellen

Sie schildern mir Ihre Situation, ich ordne ein, welche Art der Bewertung sinnvoll ist und welche Schritte als Nächstes erforderlich sind. So erhalten Sie bereits im ersten Gespräch Klarheit über Ablauf, Zeitrahmen und benötigte Unterlagen.

Besichtigung

Bei der gemeinsamen, kostenlosen Besichtigung nehme ich mir Zeit, Ihre Immobilie genau zu erfassen. Dabei werden Zustand, Ausstattung, Nutzung und Besonderheiten geprüft, dokumentiert und als Grundlage für die weitere Bewertung festgehalten. Nehmen Sie sich dafür jedenfalls 1,5h Zeit!

Kostenloses Angebot

Ich erstelle ein individuelles Angebot für Ihr Gutachten, welches Sie schriftlich freigeben und eine Anzahlung von 50% leisten bei Auftragserteilung.

Gutachten

Sie erhalten ein Gutachten, das nicht nur fachlich fundiert ist, sondern auch verständlich erklärt, wie der ermittelte Wert zustande kommt. Auch nach der Übermittlung lasse ich Sie mit dem Ergebnis nicht allein und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Gutachten, auf die Sie bauen können

Individuelle & transparente Honorare

jedes Gutachten wird passend zur Aufgaben­stellung kalkuliert; ab 3.000 € netto.

Zeitgarantie

Standardgutachten innerhalb von 10 Werktagen, Express­bearbeitung auf Anfrage möglich.

Festpreis & Zufriedenheit

keine versteckten Kosten und kostenlose Überarbeitung bei Unzufriedenheit.

Anerkannt & rechtssicher

Gutachten für Behörden, Gerichte, Banken und Finanzinstitute, revisionssicher und gesetzeskonform.

Rahmenverträge

für Banken und Institute mit laufenden Bewertungs­anlässen arbeite ich Paketpreisen die individuell zugeschnitten sind.

Details finden Sie weiter unter in den FAQs oder

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PETER GNEIST
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Tolles Fachwissen rund um Immobewertung und den rechtlichen Rahmenbedingungen dazu. Detaillierte Wertindikation. Nimmt sich (telefonisch) Zeit für Unterstützung rund um Steuer, Kaufvertrag, Gebühren etc. Absolute Weiterempfehlung meinerseits!!!
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CAROLINE PFLAUM
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Bemüht, genau,, verlässlich, flott und sehr freundlich. Ich hoffe, nie wieder scheidungsbedingt ein Hauswertgutachten zu benötigen, aber wenn, dann wieder bei Herrn Menhofer!!! Herzlichen Dank!
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MAXIMILIAN HÖLLER
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Kann ich nur empfehlen. Sehr freundlich und hilfsbereit.
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THEWERNAUT
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Ich habe Hrn. Mag. Christoph Menhofer, der mir im Bekanntenkreis bereits mehrfach empfohlen wurde, mit der Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens beauftragt. Sowohl der Erstkontakt, als auch die Befundaufnahme und die weitere Zusammenarbeit gestalteten sich absolut unkompliziert und ich konnte mich von seinem umfangreichen Fachwissen überzeugen. Hervorragende Betreuung, ich kann Hrn. Menhofer nur wärmstens empfehlen!
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MANFRED RABITSCH
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Top Leistung zu einem fairen Preis - prompte Erledigung 5*
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M Z
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Herr Menhofer konnte uns bei einer Aufteilung innerhalb der Familie behilflich sein um Streitigkeiten zu vermeiden. Vollste Empfehlung!
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MARTIN H.
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Herr Mag. Menhofer hat für uns im Rahmen einer Verlassenschaft ein Haus sowie eine Eigentumswohnung geschätzt. Neben seiner sehr professionellen Vorgehensweise ist er uns zusätzlich durch seine Expertise rund um Immobilien, das WEG sowie häufiger Problemstellungen im Kontext von Immobilien und Erbschaftsangelegenheit in einer schwierigen Zeit als Familie wohlwollend zur Seite gestanden - Danke.
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STEFAN POSCH
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perfekte und rasche Abwicklung! gerne wieder
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KATHARINA PALZER
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Sehr freundliches und kompetentes Sachverständigenbüro. War mir eine große Hilfe. Preis-Leistungs-Verhältnis top!
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Meine Erfahrung: Tausende erstellte Gutachten

Nach mehr als 2.500 erstellten Gutachten und davon mehr als 400 im Auftrag für Gerichte sowie bald 20 Jahren Berufserfahrung können Sie sich auf eins verlassen: ich weiß was ich tue.

Ich kenne das. Meist möchte man kein Gutachten, sondern man braucht eines. Genau hier kann ich Ihnen helfen. Ich hole Sie gedanklich ab. Sie schildern mir den Problemfall bzw. was das Ziel sein soll und ich ordne alles ein. Durch meine jahrelange Erfahrung kann ich meistens rasch einordnen, wie ich Ihnen helfen kann – es ist ein Miteinander. Wir besprechen die Aufgabenstellung, definieren einen Auftrag, Sie erhalten ein Angebot für sich oder Ihren Kunden und beauftragen mich mit Ihrer maßgeschneiderten Problemlösung.

Am Ende sind meine Kunden nicht nur zufrieden, sondern auch über die Zusammenarbeit glücklich. Dass ein Gutachten Geld kostet ist klar – aber es bringt mehr als es kostet und genau darum geht es.

Meine Werte

Einfachheit. Damit Sie verstehen, wie der Immobilienwert zustande kommt.

Unabhängigkeit. Damit die Bewertung sachlich, neutral und ohne fremde Interessen erfolgt.

Verlässlichkeit. Damit Sie eine belastbare Grundlage für wichtige Entscheidungen erhalten.

Klare Kommunikation. Damit Sie nicht nur ein Gutachten bekommen, sondern auch die Sicherheit, verstanden und gut begleitet zu werden.

Wie arbeite ich?

Der erste Termin ist bei mir immer kostenlos. Sie erzählen wo der Schuh drückt und ich ordne für Sie ein was zu tun ist, wie ich helfen kann und welche weiteren Anlaufstellen Sie eventuell ansteuern werden müssen (oder sollten).

Mir ist wichtig, dass Sie sich während des gesamten Bewertungsprozesses (und darüber hinaus) gut begleitet fühlen. Ich nehme mir Zeit, Ihre Ausgangssituation zu verstehen, offene Fragen zu klären und das Ergebnis verständlich zu erklären sowie stelle Ihnen bei Bedarf mein Netzwerk vollkommen kostenlos zur Verfügung, damit Sie ihr Anliegen zu einem runden Abschluss bekommen.

Aus dem Berufsalltag

Fertigstellungsmeldung fehlt: teure Falle beim Hauskauf

Der Bauakt war nie geschlossen, die Baubewilligung abgelaufen – der Käufer erfuhr es erst danach.

Weiterlesen…

Gut zu wissen!

Was ist der Unterschied zwischen einer Wertindikation und einem Verkehrswertgutachten?

Eine Wertindikation (manchmal auch Grobschätzung oder unzulässig als „Kurzgutachten“ bezeichnet) ist kein Gutachten, auch wenn sie so beworben wird. Nach der Fachliteratur der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen muss ein echtes Verkehrswertgutachten immer vollständig nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM B 1802-Reihe erstellt werden, mit vollständiger Befundaufnahme, gleich ob es für Gericht, Behörde oder privat beauftragt wird. Eine Wertindikation erfüllt diese Anforderungen bewusst nicht: Sie ist nicht bei Gericht oder Behörden verwendbar, nicht durch meine Haftpflichtversicherung gedeckt und trägt nicht mein Rundsiegel. Ich weise Sie vor jeder Beauftragung schriftlich darauf hin, wenn das gewünschte Ergebnis eine Wertindikation statt eines vollständigen Gutachtens ist, und was das für Sie bedeutet.

Wann benötige ich ein Immobiliengutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist die ausführliche, rechtlich belastbare Ermittlung des Immobilienwerts. Es ist dann nötig, wenn die Bewertung nicht nur eine Orientierung sein soll, sondern vor Dritten Bestand haben muss – vor Gericht, einer Behörde, einer Bank oder anderen Beteiligten.

Ein Gutachten brauchen Sie insbesondere in folgenden Situationen: Bei einer Erbschaft, wenn eine Immobilie unter mehreren Erben aufgeteilt wird und die Bewertung für alle Beteiligten nachvollziehbar und fair sein muss. Bei einer Scheidung, wenn der Wert einer gemeinsamen Immobilie Grundlage für die Aufteilung des Vermögens ist. Vor Gericht, etwa in einem Rechtsstreit, in dem der Immobilienwert strittig ist. Bei einer Zwangsversteigerung, wo der Verkehrswert die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bildet. Bei einer Finanzierung, wenn die Bank für einen größeren Kredit ein normgerechtes Gutachten als Sicherheit verlangt. Bei bestimmten steuerlichen Anlässen, etwa im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf.

Der Unterschied zur Wertindikation liegt in der Tiefe: Ein Gutachten dokumentiert die Immobilie im Detail, begründet jeden Schritt der Wertermittlung nachvollziehbar und hält einer Prüfung durch Gericht, Behörde oder Gegenseite stand. Genau das macht es aufwändiger – und genau das macht es notwendig, sobald Geld oder Rechte zwischen mehreren Parteien verteilt werden.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Anlass ein Gutachten erfordert? Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, dann sage ich Ihnen, was Sie tatsächlich brauchen.

Hinweis: Ob eine Bank oder Behörde im Einzelfall zwingend ein Gutachten nach einer bestimmten Norm verlangt, hängt von der jeweiligen Institution ab – das sollte im Zweifel dort direkt erfragt werden.Ein Immobiliengutachten ist sinnvoll, wenn der Wert einer Immobilie für eine wichtige Entscheidung benötigt wird und einer „offiziellen Vorlage“ dienst – etwa bei Gerichtsverfahren, Finanzämtern oder sonstigen Behörden, Finanzierungen oder internen Unternehmensentscheidungen. Ziel ist eine nachvollziehbare und unabhängige Grundlage, damit Entscheidungen nicht nur auf Einschätzungen oder Wunschvorstellungen beruhen.

Wann benötige ich eine Wertindikation?

Nicht jede Immobilie braucht ein vollständiges Gutachten. Für eine erste Orientierung reicht oft eine Wertindikation – eine kompakte, plausible Einschätzung des Marktwerts, die deutlich schneller und günstiger zu haben ist als ein umfassendes Verkehrswertgutachten.

Eine Wertindikation genügt, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen, ohne dass die Bewertung gegenüber Gericht, Behörde oder Bank formell nachweisbar sein muss. Typische Anlässe: Sie überlegen, ob sich ein Verkauf lohnt. Sie brauchen eine Verhandlungsgrundlage für ein Kaufgespräch. Sie planen intern, etwa im Rahmen einer Nachlassplanung, ohne dass bereits ein Streitfall vorliegt.

Ein vollständiges Gutachten brauchen Sie hingegen, sobald die Bewertung rechtlich oder behördlich Bestand haben muss. Das ist etwa der Fall bei einer Vorlage vor Gericht, bei einer Erbteilung mit mehreren Beteiligten, bei einer Zwangsversteigerung, bei bestimmten steuerlichen Anlässen oder wenn die finanzierende Bank ein normgerechtes Gutachten verlangt. Ein Gutachten ist ausführlich dokumentiert, nachvollziehbar begründet und hält einer Überprüfung stand – eine Wertindikation nicht.

Im Zweifel gilt: Je mehr von der Zahl abhängt, desto eher braucht es das vollständige Gutachten. Schildern Sie mir kurz Ihre Situation, dann sage ich Ihnen, ob eine Wertindikation reicht oder ein Gutachten nötig ist.

Kurzer Hinweis: Ob eine Bank oder Behörde im Einzelfall zwingend ein normgerechtes Gutachten verlangt, hängt von der jeweiligen Institution und dem konkreten Anlass ab – das sollte im Zweifel dort direkt erfragt werden.

Wie lange braucht ein Gutachten bis zur Fertigstellung?

Die Dauer hängt vor allem auch von der Unterlagenqualität ab. Wenn Sie zum Besichtigungstermin alle relevanten Unterlagen bereits digital oder in Kopie bei der Hand haben (Baubewilligung, Benützungsbewilligung/Fertigstellungsmeldung, Baubeschreibung und vor allem aussagekräftige Planunterlagen mit ordentlichen Bemaßungen), dann wird die Ausarbeitungszeit verkürzt. Idealerweise haben Sie die Pläne auch bereits angesehen und eventuelle Planabweichungen zur Natur abgeglichen. Müssen Vermessungen in der Natur saftenden oder Behördengänge absolviert werden, dann verzögert sich die Abgabe des Gutachtens. Idealtypisch ist das Gutachten nach 10 Werktagen im Entwurf bei Ihnen – immer gerechnet ab Vorliegen aller bewertungsrelelvanter Unterlagen.

Wobei gilt – je komplexer die Liegenschaft, desto länger der Bearbeitungszeitraum. Ein Zinshaus oder größere Gewerbeimmobilie benötigt mehr Zeitaufwand als ein Einfamilienhaus.

Gegen gesonderte Vereinbarung, kann der Bearbeitungszeitraum auch verkürzt werden, wenn es die Auslastung gerade zulässt.

Was kostet ein Gutachten?

Ein Gutachten ist keine Massenware. Es braucht ein hohes Maß an Genauigkeit – und diese Genauigkeit entsteht nicht von heute auf morgen. Sie beruht auf Fachwissen, das sich über Jahre aufbaut: rund 20 Jahre Erfahrung, über 2.500 erstellte Bewertungen und mehr als 400 Gerichtsverhandlungen stecken in jeder Einschätzung, die ich abgebe.

Was Sie bezahlen, ist deshalb nicht die Arbeitszeit. Sie bezahlen die Erfahrung und das Fachwissen aus tausenden erstellten Gutachten, die notwendig sind, damit eine Bewertung stimmt und Stand hält.

Der Preis richtet sich auch nach dem Risiko: Je höher der Verkehrswert einer Immobilie, desto höher das Haftungsrisiko für den Sachverständigen – und desto größer der Aufwand für eine sorgfältige, gerichtsfeste Bewertung.

Orientierung gibt mir dabei das Gebührenanspruchsgesetz (die gesetzliche Grundlage für Honorare von Sachverständigen). Ein Gutachten erstelle ich ab einem Nettohonorar von 3.000 Euro.

Entscheidend ist dabei nicht der Preis allein, sondern der persönliche Wert für Sie, den ein verlässliches Gutachten für Ihre konkrete Situation hat. Bei einer Erbteilung, einem Kauf oder vor Gericht benötigen Sie eine Bewertung die passt – und genau das liefere ich. Aus eigener Berufserfahrung vor Gericht weiß ich: wer ein billiges Gutachten möchte, bekommt eine billige Ausführung zahlt dadurch doppelt (drauf).

Für ein konkretes Angebot schildern Sie mir am besten kurz (und kostenlos!) Ihre Immobilie und den Anlass der Bewertung.

Wie läuft eine Beauftragung bei Ihnen ab?

Sie schildern mir am Telefon oder per Mail Ihr Anliegen, ich ordne die Situation ein und wir vereinbaren uns einen kostenlosen Termin zur Erstberatung. Sie erhalten ein klares Angebot mit Kosten und Zeitrahmen. Nach der Beauftragung folgt in der Regel eine Besichtigung vor Ort, danach die Ausarbeitung des Gutachtens und die Übergabe des fertigen Ergebnisses.

Hält das Gutachten vor Gericht, Behörden oder einer Bank stand?

Ja. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, also ein vom Gericht geprüfter und vereidigter Gutachter, erstelle ich Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM B 1802-1:2022, die vor Gericht, Behörden und Banken anerkannt sind. Jedoch muss darauf hingewiesen werden, dass ein privat beauftragtes Gutachten in jedem Gerichtsverfahren als „beigestellte Privaturkunde“ gehandhabt wird und nicht als „vom Gericht beauftragt“.

Ist eine Besichtigung der Immobilie immer notwendig?

Ich empfehle es unbedingt! Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten (eine vor Gericht und Behörden anerkannte Einschätzung des Immobilienwerts) gehört die Besichtigung vor Ort in aller Regel dazu, da nur so der tatsächliche Zustand verlässlich erfasst werden kann. Ich würde auch keine Wertindikation ohne persönlicher Besichtigung erstellen. Bei einer ersten, schnellen Ankaufsüberprüfung reicht dagegen oft schon eine Einschätzung anhand des Exposés.

Was ist ein Nutzwertgutachten und wann brauche ich eines?

Ein Nutzwertgutachten legt die rechnerische Aufteilung eines Hauses in einzelne Eigentumsanteile (Wohnungen, Geschäfte, Lager, etc.) fest, die Grundlage für die Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum. Sie brauchen eines etwa bei der Aufteilung eines geerbten Mehrfamilienhauses unter Geschwistern oder wenn ein Dachboden oder Lager zu einer eigenen Einheit ausgebaut wird und nicht allen grundbücherlichen Eigentümern zu gleichen Teilen gehören soll.

Was bedeutet „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“?

Das ist die offizielle Bezeichnung für einen vom Gericht geprüften und vereidigten Gutachter, dessen Bewertungen vor Gericht und Behörden besonderes Vertrauen genießen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist in Österreich nicht geschützt und jedermann kann sich daher so bezeichnen – gerichtlich beeidet ist also ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Ich bin unter dieser Qualifikation beim Landesgericht Wiener Neustadt registriert.

Kann ich ein bereits vorliegendes Gutachten von Ihnen überprüfen lassen?

Ja. Ich prüfe ein Ihnen vorgelegtes oder von einer anderen Seite beauftragtes Gutachten auf Aufbau, Methode und Nachvollziehbarkeit und sage Ihnen, ob es aus fachlicher Sicht als Entscheidungsgrundlage tragfähig ist oder welche Punkte offen bleiben.

Arbeiten Sie österreichweit oder nur in einer bestimmten Region?

Mein Büro sitzt in Kirchberg am Wechsel in Niederösterreich. Niederösterreich, Wien, Burgenland und die Steiermark decke ich unproblematisch selbst ab. Über ein breites Netzwerk an Kollegen in ganz Österreich stelle ich sicher, dass auch Aufträge außerhalb meiner unmittelbaren Region zuverlässig mit meiner Revision abgedeckt werden.

Die 10 häufigsten Fehler …

… im Erwartungsmanagement

Verkehrswert mit Verkaufspreis verwechseln

Schnelligkeit über gründliche Befundaufnahme stellen

Online-Schätzung mit echtem Gutachten gleichsetzen

Eine Wertindikation für Gericht verwenden wollen

Ergebnis schon vor der Besichtigung erwarten

Bewertung für eine exakte Wissenschaft halten

Persönliche Erinnerungswerte in den Preis einrechnen

Ungeduld bei komplexen, strittigen Bewertungsfällen

Fixpreis ganz ohne Objektbesichtigung erwarten

Gutachten als reine Verhandlungswaffe missbrauchen wollen

… bei der Auswahl des Sachverständigen

Nur nach dem günstigsten Preis entscheiden

Unabhängigkeit des Gutachters nicht hinterfragen

Ortskenntnis wichtiger als Qualifikation nehmen

Gemeinsame Beauftragung bei Trennung vermeiden

Empfehlung völlig ungeprüft übernehmen

Erfahrung mit ähnlichen Fällen nicht erfragen

Kommunikation und Erreichbarkeit von Anfang an unterschätzen

Schriftliches Angebot vor Beauftragung nicht einholen

Chemie und Vertrauen im Erstgespräch unterschätzen

Gerichtliche Zertifizierung gar nicht überprüfen

Nehmen Sie Kontakt auf! Jetzt!

+43 676 3646337

Weyer 390, 2880 Kirchberg am Wechsel


Checkliste

Ich habe für Sie einen kleine Liste zusammengestellt, mit der Sie ihre Gedanken sortieren können und Themen, die uns bei einem Erstgespräch helfen.